Die Beschäftigten im Gesundheitswesen, der Wohlfahrtspflege und der Veterinärmedizin führen in der Regel keine besonders gefährlichen Arbeiten aus. Allerdings erfordern die spezifischen Tätigkeiten, bei denen sie mit biologischen Arbeitsstoffen Kontakt haben, spezifische Schutzmaßnahmen baulich-technischer, organisatorischer oder persönlicher Art, um Infektionsrisiken zu vermindern. Dies erfordert das Tragen von Schutzkleidung.
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►DIMI VR-Nr.5195
►kein Mindestbestellwert
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