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§1Geltungsbereich
Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.
§2 Zustandekommen des Vertrages
(1) Eine Bestellung ist bindend.
(2) Ist die bestellte Ware nicht verfügbar oder haben sich die Preise gegenüber den Angaben in den Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen geändert, erhält der Besteller binnen 3 Werktagen eine Mitteilung. Die Bestellung ist dann nicht angenommen.
(3) Alle Angebote sind freibleibend. Irrtümer vorbehalten.
§3 Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen
1) Ist der Vertrag mit dem Kunden als Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln (Brief, Telefon, Fax, eMail,...) abgeschlossen, kann der Kunde die auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 14 Tagen widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten. Er kann schriftlich, auf einem anderen Datenträger (z.B. per eMail) oder durch Rücksendung der Kaufsache erfolgen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Die Widerrufserklärung bzw. die Rücksendung ist zu richten an:
Libomed Warenhandel Herr Michael Borkowski Poststr. 30 47533 Kleve E-Mail: libomed@t-online.de
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen,
1. .., zur Lieferung von Ware, die nach Kundenangaben angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind;
2. .., zur Lieferung von Artikeln, dessen Verpackung vom Kunden / Verbraucher geöffnet oder beschädigt wurden.
§4 Preise und Bezahlung
(1) Preise ohne zusätzliche Angaben verstehen sich als Preis der Ware einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Kosten für die Abwicklung des Vertrages, insbesondere Kosten der Versendung, einer besonderen Verpackung oder der Nachnahme werden zusätzlich berechnet.
(2) Lieferung erfolgt gegen Vorkasse-Überweisung, wird Lieferung auf Rechnung vereinbart, gerät der Käufer 21 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung in Verzug. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug, so ist die Schuld mit 5%-Punkten über dem Basiszinssatz nach §1 des Diskontsatz-Überleitungs-Gesetzes vom 09.06.1998 zu verzinsen. Können wir einen höheren Verzugsschaden nachweisen, so sind wir berechtigt, diesen geltend zu machen.
§5 Lieferung
(1) Geraten wir in Lieferverzug und setzt der Kunde uns eine Nachfrist, muss diese zumindest 2 Wochen betragen.
(2) Geraten wir in Lieferverzug, so ist unsere Schadenersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 30% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
(3) Wir behalten uns vor, die Lieferungen und Leistungen gegenüber den in Prospekten, Zeitschriften, Preislisten, dem Internet oder sonstigen Veröffentlichungen beschriebenen Angaben zu ändern, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Das gilt insbesondere für einen Modellwechsel, das Aussehen, Maße und Gewichte, die Verwendbarkeit und die Leistungsdaten. Zugesicherte Eigenschaften bleiben unberührt. Allgemeine Produktbeschreibungen im vorgeschriebenen Sinne in Prospekten usw. sind keine zugesicherten Eigenschaften.
(4) Die genannten Lieferzeiten von z.B. 3-5 Tagen sind Richtwerte. Gemeint sind Werktage. Wir tun alles um die genannten Lieferzeiten einzuhalten, in Ausnahmefällen kann ein Artikel der an einem Tag außergewöhnlich oft bestellt wurde jedoch bis zu 7 Tage Lieferzeit benötigen.
§6 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. In einer Zurücknahme sowie in einer Pfändung von Vorbehaltssachen, liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
(2) Im kfm. Verkehr behalten wir uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich dann auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Kunden in laufende Rechnungen buchen (Kontokorrent-Vorbehalt). Der Kunde ist im kaufmännischen Verkehr berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob der Liefergegenstand ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch noch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, dann können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
§7 Gewährleistung
(1) Die von uns gelieferte Ware ist unverzüglich nach Erhalt sorgfältig auf Schäden oder Mängel zu untersuchen. Die Ware gilt als einwandfrei ausgeliefert, wenn der Kunde diese nicht innerhalb von 14 Tagen beanstandet. Die für Kaufleute geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377 und 378 HGB bleiben hiervon unberührt. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, sind Gewährleistungsansprüche wegen offensichtlicher Mängel ausgeschlossen.
(2) Liegt ein von uns zu vertretender Mangel vor, so sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen. Erweist sich die Mängelrüge als unberechtigt, hat uns der Kunde die entstandenen Aufwendungen zu erstatten. Der Aufwendungsersatzanspruch wird mit 40 EURO pauschaliert. Uns bleibt der Nachweis höherer Aufwendungen vorbehalten. Dem Kunden bleibt der Nachweis tatsächlich wesentlich niedrigerer Aufwendungen vorbehalten.
(3) Schlägt die Mängelbeseitigung fehl, oder sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die wir zu vertreten haben, so ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadenersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden, sind ausgeschlossen. Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadenursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sie gilt auch dann nicht, wenn der Kunde Ansprüche wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadenersatzansprüche geltend macht.
(4) Wird eine vertragswesentliche Pflicht fahrlässig verletzt, so ist unsere Haftung auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.
(5) Im Falle einer Mängelrüge hat der Kunde das entsprechende Gerät mit einer möglichst genauen Fehlerbeschreibung, einer Kopie der Rechnung und in der Originalverpackung an uns zu übermitteln. Die Originalverpackung darf nicht als Versandverpackung verwendet werden. Ohne diese Mitwirkung kann sich eine Mängelsuche und die ihr folgende Nachbesserung deutlich verzögern. Die Gewährleistungsansprüche des Kunden bleiben, auch bei Nichteinhaltung dieser Klausel, erhalten.
(6) Bei Verdacht auf Transportschäden oder auf fehlende Ware, ist die Versandverpackung zur Ansicht durch einen Gutachter aufzubewahren.
§8 Datenschutz
(1) Der Kunde willigt in die elektronische Speicherung der uns über- mittelten personenbezogenen Daten ein. Wir sind berechtigt, zur Vertragsabwicklung die erforderlichen Daten an zur Abwicklung des Vertrages eingeschaltete Dritte (Vertragspartner, Kreditinstitute etc.) weiterzugeben.
(2) Personenbezogene Daten, die uns anlässlich von nicht Vertragszwecken dienenden Gelegenheiten übermittelt werden dürfen wir speichern und zu eigenen Werbezwecken nutzen.
§9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
1) Bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung der Sitz unseres Unternehmens in Kleve vereinbart, sowie als Gerichtsstand 47533 Kleve.
2) Hat der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verliert er nach Vertragsabschluss einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand. Dies gilt auch, falls Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Wiener UN Übereinkommens vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) finden keine Anwendung.
4) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Vereinbarungen oder Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der un- wirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der un- wirksamen Klausel in ihrer Wirkung wirtschaftlich am nächsten kommt.
Abwicklung einer Reklamation
Aufgrund des breiten Warenspektrums ist es zurzeit nicht möglich, eine allgemein gültige Abwicklung anzubieten. Im Falle einer Reklamation, kontaktieren Sie uns bitte per e-mail: libomed@t-online.de oder per Fax: 02821 / 976514
Viele Hersteller haben einen eigenen Garantieservice. Und dieser ist in aller Regel, bei Neuware, vorzuziehen, da somit diverse Lieferzeiten zwischen uns und dem Hersteller entfallen. Ein Plus an Zeitvorteil, also. Servicenummern der Hersteller entnehmen Sie bitte der aufgedruckten Beschreibung Ihres Produktes oder der jeweiligen Website des Herstellers. Die Webadressen der einzelnen Hersteller können Sie auch bei uns erfragen.
Soweit nicht anders abgesprochen: Bei Reklamation, nur komplette Ware einschicken. Schicken Sie Ihre Reklamation immer komplett ein - das heißt mit allen Teilen, die Sie von uns bei der Lieferung auch erhalten haben. Grundsätzlich die Ware, sofern mitgeliefert, im Original-Karton. Wenn Sie die Ware unvollständig einschicken, kann eine Bearbeitung nicht garantiert werden. Bei großer sperriger Ware kontaktieren Sie uns vorher Überprüfen Sie die Garantiezeit Ihres Produktes. Produkte, deren Gewährleistungszeit über uns abgelaufen ist, schicken wir kostenpflichtig an Sie zurück.
Achtung bei offensichtlichen Transportschäden.
Wenn Sie Ware von uns erhalten, die von außen deutlich beschädigt ist (Loch im Karton, aufgerissen, Dellen, Wasserschäden etc.) melden Sie dies unverzüglich dem Zusteller oder Ihrer Postfiliale und verweigern die Annahme wegen des Transportschadens. Nur so können wir bei einem Defekt die Ware wegen eines Transportschadens zurücknehmen.
Sollten noch Fragen bestehen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf.
Stand 01.10.2010
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